Privathaftpflicht- und Betriebshaftpflichtversicherung
Die Haftpflichtversicherung deckt grundsätzlich Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden ab:
- Personenschäden
- Vermögensschäden (der Zeitwert, nicht der Neuwert wird erstattet)
In einem Versicherungsfall können folgende Themen relevant werden:
- Gibt es Rechtsschutz durch die Haftpflichtversicherung?
- Wer ist über die private Haftpflichtversicherung mitversichert?
- Welche Risiken müssen separat versichert werden?
- Wann zahlt die private Haftpflichtversicherung nicht?
- Wie sollte man bei Zahlungsverweigerung gegen die Haftpflichtversicherung vorgehen?
Sollten Sie einen Schaden bei Ihrer Versicherung melden, seien Sie bei der Schadensmeldung so präzise und detailliert wie möglich. Seien Sie dabei ehrlich sein und lassen Sie keine Tatsachen weg oder beschönigen Sie bestehende Sachverhalte. Bleiben Sie in Ihrer Darstellung zudem immer sachlich und objektiv. Melden Sie Ihrer Versicherung umgehend, also spätestens innerhalb von einer Woche den Schaden!!
Bevor Sie mit Ihrer Versicherung gesprochen haben sollten Sie keinesfalls Schuldzugeständnisse machen und keinen Schadensersatz zahlen. Denn die Versicherung prüft für Sie zunächst, ob Sie tatsächlich schadensersatzpflichtig sind. Sollte das nicht der Fall sein, wird sich Versicherung mit hoher Wahrscheinlichkeit weigern, die Kosten im Nachhinein zu übernehmen.